Für Vereine
Nutzungsbedingungen
für die Web-App „1st down COACH“ · Stand: November 2026
Vertragspartner
Anbieternachfolgend „Anbieter“
§ 1Geltungsbereich
- Diese Nutzungsbedingungen regeln die Bereitstellung und Nutzung der Web-App „1st down COACH“ (nachfolgend „App“) durch Vereine und Abteilungen im Jugend-Football.
- Vertragspartner des Anbieters ist ausschließlich der Verein. Der Verein vergibt Zugänge an seine Coaches, Teammanager, Eltern und Spieler (nachfolgend „Nutzer“) und sorgt dafür, dass diese die Nutzungsregeln in § 8 einhalten.
- Abweichende Bedingungen des Vereins gelten nur, wenn der Anbieter ihnen in Textform zugestimmt hat.
§ 2Leistungen
- Der Anbieter stellt dem Verein einen eigenen, von anderen Vereinen getrennten Vereinsbereich unter einer eigenen Adresse bereit. Die App wird über den Browser genutzt und kann auf Smartphones als Web-App abgelegt werden; eine Installation aus einem App Store ist nicht erforderlich.
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsübersicht am Ende dieser Bedingungen und den für den Verein freigeschalteten Modulen. Der Anbieter entwickelt die App weiter; Funktionen können ergänzt, verändert oder ersetzt werden, solange der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt.
- Trainingspläne, Drills, Positionsinhalte, Spielzüge und Hinweise zur Ersten Hilfe sind Hilfestellungen für ausgebildete Trainerinnen und Trainer. Sie ersetzen weder eine Trainerausbildung noch einen Erste-Hilfe-Kurs. Die Verantwortung für die Durchführung des Trainings, die Aufsicht über die Kinder und die Anpassung der Übungen an Alter, Gesundheit und Leistungsstand liegt beim Verein und seinen Coaches.
- Die Demo unter demo.1stdowncoach.app dient nur zum Ausprobieren. Sie enthält Beispieldaten, wird jede Nacht zurückgesetzt und darf nicht mit echten personenbezogenen Daten genutzt werden.
§ 3Vertragsschluss und Pilotphase
- Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Vereinsbereich nach Anfrage des Vereins einrichtet und freischaltet, spätestens mit Unterzeichnung dieser Bedingungen durch beide Seiten.
- Während der Pilotphase ist die Nutzung für den Verein kostenlos. Die Pilotphase endet nicht automatisch kostenpflichtig: Über die Konditionen nach der Pilotphase einigen sich die Parteien gesondert in Textform. Kommt keine Einigung zustande, endet die Nutzung zum Ende der Pilotphase; § 10 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 4Verfügbarkeit und Wartung
- Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Während der kostenlosen Pilotphase wird keine bestimmte Verfügbarkeit zugesagt.
- Wartungsarbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Trainings- und Spielzeiten durch. Vorhersehbare längere Unterbrechungen kündigt er rechtzeitig an.
- Die App selbst sowie Timer und Pfiff-Signale funktionieren auf den Geräten auch ohne Netz; für gemeinsame Funktionen (z. B. Live-Training, Zu- und Absagen) ist eine Internetverbindung erforderlich.
§ 5Pflichten des Vereins
- Der Verein benennt mindestens einen Head Coach, der die Zugänge im Vereinsbereich verwaltet, und vergibt Zugänge nur an berechtigte Personen. Er achtet auf die Rollentrennung (Head Coach, Coach, Teammanager) und entzieht Zugänge, sobald die Berechtigung entfällt.
- Zugangsdaten sind geheim zu halten. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Zugang erlangt haben, informiert der Verein den Anbieter unverzüglich und ändert die betroffenen Passwörter.
- Der Verein ist für die Rechtmäßigkeit der Daten verantwortlich, die er und seine Nutzer in der App verarbeiten – insbesondere für die Information der Eltern und, soweit erforderlich, deren Einwilligung bei Nutzung des Moduls Teammanager.
- Der Verein achtet darauf, dass keine Daten eingetragen werden, die für den Zweck nicht erforderlich sind – insbesondere keine Gesundheitsdetails von Kindern in Freitexten.
§ 6Datenschutz
- Für die Daten im Vereinsbereich ist der Verein Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet sie in seinem Auftrag. Hierfür schließen die Parteien den Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (Vorlage unter 1stdowncoach.app/avv), der Bestandteil dieses Vertrags ist.
- Für die eigene Verarbeitung des Anbieters (Webseite, Kontaktformular, Vertragsverwaltung) gilt die Datenschutzerklärung.
- Der Anbieter nutzt die Daten des Vereins nicht für eigene Zwecke, insbesondere nicht für Werbung, Profilbildung oder das Training von KI-Modellen, und gibt sie nicht an Dritte weiter, soweit dies nicht im Vertrag zur Auftragsverarbeitung vorgesehen oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 7Rechte an Inhalten
- Die App, ihre Gestaltung und die vom Anbieter bereitgestellten Inhalte (u. a. Trainingspläne, Drills, Positionsinhalte, Spielzüge, Grafiken, Animationen, Handbuch) sind urheberrechtlich geschützt. Der Verein erhält für die Laufzeit dieses Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, sie für eigene Vereinszwecke zu nutzen. Ausdrucke und PDFs (z. B. Trainingspläne, Elternbrief) dürfen innerhalb des Vereins und an die eigenen Mitglieder weitergegeben werden.
- Eine Weitergabe an andere Vereine, eine Veröffentlichung oder eine gewerbliche Verwertung der Inhalte des Anbieters ist ohne Zustimmung in Textform nicht gestattet.
- Inhalte, die der Verein und seine Nutzer selbst erstellen (z. B. eigene Trainingspläne, Spielzüge, Termine), bleiben beim Verein. Der Verein räumt dem Anbieter daran nur die Rechte ein, die für die Bereitstellung der App erforderlich sind.
- Anregungen und Verbesserungsvorschläge zur App darf der Anbieter ohne Vergütung für die Weiterentwicklung nutzen.
§ 8Nutzungsregeln für alle Nutzer
- Die App darf nur für Zwecke des Trainings- und Spielbetriebs des Vereins genutzt werden.
- Untersagt sind insbesondere: der Versuch, auf fremde Vereinsbereiche, Konten oder Daten zuzugreifen; das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen; automatisierte Massenabfragen; das Einstellen rechtswidriger, beleidigender oder diskriminierender Inhalte sowie das Weitergeben von Zugangsdaten.
- In Nachrichten gilt ein respektvoller Umgangston. Nachrichten zwischen Erwachsenen und Kindern sieht die App bewusst nicht vor.
- Bei Verstößen kann der Anbieter einzelne Zugänge vorübergehend sperren; der Verein wird darüber unverzüglich informiert.
§ 9Vergütung
- Während der Pilotphase ist die Nutzung kostenlos.
- Nach der Pilotphase richtet sich die Vergütung nach der gesonderten Vereinbarung bzw. dem Angebot des Anbieters. Preisänderungen für bestehende Verträge kündigt der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher in Textform an; der Verein kann in diesem Fall zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
§ 10Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit.
- Beide Seiten können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen (E-Mail genügt). Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Verein auf Wunsch seine Daten bereit und löscht sie anschließend; Einzelheiten regelt § 10 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
§ 11Haftung
- Während der kostenlosen Pilotphase haftet der Anbieter nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
- Bei entgeltlicher Nutzung haftet der Anbieter unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verein regelmäßig vertrauen darf; die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Unberührt bleiben in allen Fällen die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung nach Art. 82 DSGVO.
- Für Schäden, die bei der Durchführung des Trainings entstehen, ist der Anbieter nicht verantwortlich, soweit sie nicht auf einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen (vgl. § 2 Abs. 3).
§ 12Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies wegen neuer Funktionen, geänderter Rechtslage oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Er teilt die Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Verein nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens kündigen.
§ 13Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.
Ort, Datum Mönchengladbach,
Unterschrift Anbieter
Denis Waschull, Inhaber S(dw)LUTION
AnlageLeistungsübersicht
| Bereich | Leistung |
| Vereinsbereich | Eigene Adresse verein.1stdowncoach.app, eigener getrennter Datenbereich, Vereinswappen, Trainingszeiten und Platz, Altersklassen U10, U13 und U16 nach Wahl. |
| Grundpaket – Coaches | Trainingspläne je Altersklasse mit Freigabe durch den Head Coach, Trainingsplan als PDF mit Stationskarten, Trainingsmodus mit Timer und Pfiff, Live-Training für alle Coaches, Drills, Positionen mit Lernstufen, animierte Spielzüge, Formationen, Routen, Taktiktafel, Saison-Kalender, Erste-Hilfe- und Coaching-Hinweise, Rollen und Aufgaben, Mitteilungen aufs Handy, Handbuch. |
| Grundpaket – Spielerbereich | Zugang für Kinder per Team-Code ohne Konto: Kalender, Positionen, freigegebene Spielzüge, Quiz; Elternbrief mit QR-Code. |
| Grundpaket – Wetter | Wettervorhersage und Hinweise für den Trainingsplatz. |
| Zusatzmodul Teammanager | Rolle Teammanager, Kader, Einladungen für Eltern und U16-Spieler, Zu- und Absagen, Anwesenheit, Material- und Equipment-Anforderungen, Stoppuhr und Zeiten je Kind. |
| Zusatzmodul Nachrichten & Team-Chat | Anfragen von Eltern an den Teammanager (einziger Ansprechpartner für Eltern), Team-Chat für Coaches und Teammanager, mit Mitteilungen aufs Handy. |
| Zusatzmodul Branding | Vereinswappen statt 1st-down-Logo in Kopfzeile, App-Symbol, Anmeldung und Elternbrief. |
| Betrieb | Hosting in Deutschland, tägliche verschlüsselte Datensicherung, Sicherheits-Updates, Support per E-Mail. |
Welche Zusatzmodule für den Verein freigeschaltet sind, wird bei der Einrichtung vereinbart und im Vereinsbereich angezeigt.
Diese Bedingungen wurden sorgfältig erstellt, ersetzen aber keine Rechtsberatung.
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